Ausbildungsklassen 


Führerscheinklassen



Mindestalter

 

B/BF17

 

Kraftwagen bis 3,5 t zG (Autoführerschein)

 • Mitführen von Anhängern 

 • Alle Anhänger bis 750 kg zG, 

 • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf  3.500 kg begrenzt.



18/ 17

 

BE

 

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger Anhängerführerschein

• Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

Vorbesitz:  Klasse B erforderlich


18/ 17

 

Mofa

 

• einspurige,  Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder, 
• maximal 25 km/h bbH, 
• Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor



15

 

A1

 

LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³ (125er Führerschein)

a)

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.


16

 

A2

 

Motorrad bis 35 kW (Motorradführerschein Gedrosselt)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.



18

 

A

 

Motorrad / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE (Motorradführerschein)

a)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

zu a)

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bzw.
20

bei mind. 2_Jahren Vorbesitz der Klasse A2

 zu b)

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