Fahrstunden


Die praktische Ausbildung gliedert sich in Übungsfahrten und  besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten). Die besonderen Ausbildungsfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben und bestehen aus Autobahnfahrten, Überlandfahrten und Beleuchtungsfahrten. 

Für die Klasse B (Autoführerschein) zum Beispiel aus 4 Stunden Autobahnfahrt, 5 Stunden Überlandfahrt und 3 Stunden Beleuchtungsfahrt, also 12 Stunden insgesamt.

Für den Bereich der Übungsfahrten ist keine Mindestanzahl vorgeschrieben. Die Anzahl variiert von Fahrschüler zu Fahrschüler und kann nicht fest vorhergesagt werden.